.

Kommunalwahl 2020

Am 13.09.2020 finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Das erste Mal sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, diese Wahlen auch für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei vorzubereiten.

Der BSVW hat einen Dienst für Akustische Stimmzettel programmieren lassen und diesen den Kommunen angeboten. Fast alle Kommunen nehmen diesen Dienst in Anspruch.

Der Dienst besteht darin, dass ein Computer gestütztes System erstellt wurde, das über eine kostenfreie Telefonnummer pro Wahlbezirk alle dort zu Wahl stehenden Stimmzettel von einer freundlichen Computerstimme vorliest..
Die Wahlhilfepakete enthalten neben der Schablone, die universell in ganz NRW in zwei Längen eingesetzt wird, die CD mit Anleitungen und Informationen zur Wahl.
Die Kosten übernehmen die Kommunen. Für die Wahlhilfepaket heißt das, dass sie pro Kommune abgerechnet werden müssen.
Der BSVW möchte den BFS-Mitlgiedern die Gelegenheit geben, die Wahlhilfepakete zu schicken. Dazu brauchen sie eine Liste mit der jeweiligen Anzahl der Mitglieder pro Kommune, damit sie diese Zahl von Wahlhilfepakete den entsprechenden Kommunen berechnen können.
Der BSVW wird in der ersten Augustwoche packen, bis spätestens dann müssten sie die Information über die Anzahl der benötigten Wahlhilfepakete haben.
Der BFS-NRW Vorstand bittet Sie/Euch daher kurzfristig noch bei uns zu melden, wenn Sie/Ihr die Wahlhilfepakete über den BFS-NRW  angefordert wollt.
Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass SIe als BFS-Mitglied, beim BSVW die Wahlhilfepakete direkt anzufordern. Die Anrufe bei den Wahlbezirk-Telefonnummern und die verschickten Wahlhilfepakete werden gezählt, so dass die Nutzung deutlich werden wird.
Direkte Rückmeldungen anden BSVW .
Karen Lehmann
- Geschäftsführerin -
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW)
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund
Telefon: 02 31 - 55 75 90 14
Telefax: 02 31 - 55 75 90 22
E-Mail: lehmann@bsvw.de

Internet: www.bsvw.org

Dieser Artikel wurde bereits 2212 mal angesehen.