- BFS-NRW e.V. -
In 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Gerade im schulischen Bereich ist viel in Bewegung gekommen, da der Artikel 24 der UN-BRK dies entsprechend einfordert.
Im Bereich der integrativen Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigungen gib es seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entsprechende Erfahrungen und die Bedingungen unter denen auch heutzutage eine inklusive schulische Bildung für einen großen Teil der Schüler/innen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung erfolgreich gestaltet werden kann, sind bekannt.
Ein Blick in die Praxis der Inklusion – wie wir sie im BFS-NRW e.V. durch vielfältige Beratungsgespräche, bzw. direkte Kontakte zu betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Familien, sowie unsere eigenen Erfahrungen als Menschen mit Sehbehinderungen, Sehbehindertenpädagogen bzw. -lehrer, Eltern betroffener Schüler*innen – zeigt allerdings, dass in vielen Bereichen noch ein Verbesserungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des BFS-NRW e.V. sich intensiv mit diesen Entwicklungen auseinandergesetzt, die jetzt in diesem Standpunktpapier veröffentlicht werden und auch zur Diskussion mit der Politik und kommunalen Entscheidungsträgern dienen soll. Es ist uns bewusst, dass die tatsächlichen Bedingungen der Inklusion von Bundesland zu Bundesland, oder gar von einzelnen schulischen Regionen unterschiedlich sind, so ist dieses Standpunktpapier vorrangig auf NRW abgezielt, mag aber auch für eine übergreifende Diskussion dienen.