.

Rechte von behinderten Flugreisenden

Sommerzeit ist Reisezeit und damit die Reise auch unbeschwert und stressfrei
starten kann, hat die Europäische Union im Juli 2006 eine Verordnung für
behinderte und mobilitätseingeschränkte Fluggäste verabschiedet, die diese
Zielgruppe vor diskriminierenden Handlungen schützen und ihnen den
gleichberechtigten Zugang zu Flugreisen inner- und außerhalb Europas
ermöglichen soll.

Konkret geht es um die „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von
behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität";
Link zum deutschen Text der Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006R1107

In der Verordnung ist beispielsweise geregelt, das Fluggäste mit einer Behinderung,
die mit einem in der EU registrierten Flugunternehmen ins inner- oder
außereuropäische Ausland reisen, auf der gesamten Flugreise von der Ankunft
im Flughafen, über den Check-in, die Gepäck- und Personenkontrolle, das
Boarding und die Reisezeit im Flugzeug bis hin zum Verlassen des
Zielflughafens, Assistenz erhalten müssen. Ferner dürfen Menschen mit einer
Behinderung ihre Mobilitätshilfen und assistiven Hilfsmittel wie
Blindenführhund, Langstock, Braillenotizgerät etc. mit an Bord des Flugzeugs
nehmen. Einem Fluggast mit Behinderung darf der Mitflug nicht aufgrund
seiner Behinderung und dem daraus erwachsenden Assistenzbedarf verwehrt
werden. Nur sicherheitsrechtliche Erwägungen, die rechtsverbindlich in
nationalen und internationalen Gesetzen verankert sind, können als Gründe
angeführt werden, einem behinderten Passagier den Mitflug zu verweigern.
Diese müssen jedoch im Vorfeld, bei der Flugbuchung, aufgeführt werden,
damit eine Alternative gesucht werden kann. Die bauliche Umwelt von
Flughäfen und Flugzeugen sollen die Belange von Menschen mit Behinderung
berücksichtigen.

Die Europäische Kommission, im Besonderen das Referat für Verkehr und
Passagierrechte, hat den DBSV während eines informellen Austausches darum
gebeten, Mängel und Schwachstellen in der aktuellen Umsetzung der Verordnung
aufzuzeigen, damit die Europäische Kommission in einer für die nahe Zukunft
geplanten Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung und dessen
Begleitdokument, das Praxisbeispiele für die Umsetzung der Verordnung
enthält, die Belange von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter
Mobilität noch stärker und bedürfnisorientierter berücksichtigen kann.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns von Ihren Erfahrungen während Ihrer
Flugreisen berichten könnten, vor allem diejenigen Situationen, die für Sie
eher negativ waren und für die Sie sich Verbesserungen wünschen. Hier einige
Anregungen, die Sie in Ihr Feedback einbeziehen können:
- Zugang und Auffinden des Check-in und/oder des Assistenzbedarfschalters,
- Verhalten des Assistenzpersonals und der Kabinencrew am Flughafen und im
Flugzeug,
- Bedienerfreundlichkeit der Flugzeugausstattung (Entertainmentprogramm,
Toiletten, Rufknopf),
- Hürden bei der Flugbuchung (Internet / Telefon)
- Probleme bei der Mitnahme von Blindenführhunden etc.
- Probleme ohne Begleitperson eine Flugreise anzutreten Diese Liste ist
nicht erschöpfend und kann gern durch andere Aspekte ergänzt werden.
Bitte senden Sie Ihr Feedback bis zum 10.08.2019 an Jessica Schröder
(E-Mail: j.schroeder@dbsv.org, Telefon 030 28 53 87-120).
Vielen Dank im Voraus für Ihre wertvolle Kritik, die maßgeblich dabei helfen
wird, Flugreisen für blinde und sehbehinderte Menschen noch
gleichberechtigter und somit einfacher zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jessica Schröder
Referat Internationales

DBSV
Rungestraße 19
10179 Berlin
Telefon: (030) 28 53 87-0
Telefax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: info@dbsv.org
www.dbsv.org
Präsident: Klaus Hahn
Geschäftsführer: Andreas Bethke

Dieser Artikel wurde bereits 2204 mal angesehen.