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Im Schwimmbad diskriminiert

In dieser Woche machte ein Gerichtsurteil die Runde, wonach es Rechtens sei, einer sehbehinderten Frau ohne Begleitperson den Zutritt zu einem Schwimmbad zu untersagen, erfuhr kobinet aus Heikos Blog. Mit diesem Urteil verwarf das Amtsgericht die Berufung der betroffenen Frau. Angelika Höhne-Schaller war im Oktober 2014 vom Personal nicht erlaubt worden, allein die Titania-Therme im schwäbischen Neusäß zu besuchen. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob hiermit gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen worden sei.

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