.

Teilhabegesetz: Blinde Menschen sollen schlechter gestellt werden

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, die Eingliederungshilfe zu reformieren. Hier sollen die engen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen verbessert werden. Die von der Zweckbestimmung her vergleichbare Blindenhilfe dagegen soll nach wie vor nur denjenigen gewährt werden, die sozialhilfebedürftig sind. Damit würde die Blindenhilfe zu einer Leistung zweiter Klasse degradiert werden, befürchten die Verbände blinder und sehbehinderter Menschen.

weitere Infos:

Dieser Artikel wurde bereits 4991 mal angesehen.