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Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern

Bevor sich am kommenden Dienstag das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz befasst, fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass bei dieser Gelegenheit die Regelung zur Blindenhilfe geändert wird. Ansonsten drohe eine massive Benachteiligung blinder Menschen. „Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern", betont Verbandspräsidentin Renate Reymann in einer Pressemitteilung. Die Blindenhilfe dient laut SGB XII „zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen". Der bisherige Referentenentwurf sieht vor, dass bei der Eingliederungshilfe die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelockert werden. Die Blindenhilfe dagegen soll nach wie vor nur dann gewährt werden, wenn ein blinder Mensch die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt.

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