Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag hat der Bundesrat heute dem Bundesteilhabegesetz zugestimmt. Nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. "Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet", konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen."
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