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Blindengeldanspruch auch bei Verarbeitungsstörung von Sehreizen

Auch eine schwere Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörung kann zum Anspruch auf Blindengeld führen. Eine spezifische Sehstörung muss hierfür nicht nachgewiesen werden, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Donnerstag, 12. Januar 2017, veröffentlichten Urteil im Fall einer an schwerer Alzheimer-Demenz erkrankten Frau (AZ: L 15 BL 9/14). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.

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