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Inklusion – Anspruch und Wirklichkeit in NRW

Wie die Zeitung Oberberg Aktuell heute berichtet, stößt die Familie Zimmermann aus Lindlar beim Versuch, eine bedarfsdeckende Schulbegleitung für ihre behinderte Tochter zu erreichen, auf massive Widerstände des Sozialamtes. Die Behörde verzögert die Bearbeitungen, nutzt Ermessensspielräume nicht aus, verlangt immer wieder neue Unterlagen. Beispielsweise benötigte das Amt in Gummersbach eine Vorlaufzeit von 15 Wochen, um eine Entscheidung zu fällen, die auf ganze drei Wochen befristet wurde.

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