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Krankenkasse muss ein „Navi“-ähnliches GPS-System für Blinde bezahlen

Blinde können von ihrer Krankenkasse zur besseren Orientierung im Nahbereich ihrer Wohnung ein „Navi"-ähnliches GPS-System beanspruchen. Anders als ein Langstock ermöglicht das Hilfsmittel ein „vorausschauendes Gehen", entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 2. Mai 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: S 89 KR 1636/14).

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