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Schule & Förderschule

Das Schulgesetz erlaubt aber weiterhin auch die Führung der Förderschulen mit Förderschwerpunkt Sehen, an deren Standort, sprich in deren Schulgebäude Klassen unterrichtet werden. Dafür bedarf es des Elternwunsches oder einer Zuweisung durch die Schulämter, die die Entscheidungsträger sind.
Die AO-SF §1(1) besagt: „Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen").

An den Förderschulen Sehen gibt es Unterschiede in den Bildungsgängen und Arbeitsbereichen. Es gibt Grundschul- und Hauptschulklassen, so dass sich der einfache oder qualifizierte Hauptschulabscluss erreichen lässt. Die Klassen 1-2 werden als Schuleingangsphase geführt (Besuch von 1 - 3 Schuljahren). Alle Schulen in NRW führen auch den Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung. Am Standort Soest gibt es einen Realschulzweig. An den Standorten Düren und Soest gibt es auch Internate. Die Aachener Schule unterrichtet keine Schülerinnen und Schüler mehr im eigenen Schulgebäude vor Ort, sondern ausschließlich im Gemeinsamen Lernen. An der Kölner Schule gibt es keinen Hauptschulzweig mehr. Der Erwerb der mittleren Reife (Höhere Handelschule) oder der allgemeinen Hochschulreife (Berufliches Gymnasium) sind am LWL-Berufskolleg Soest - Förderscherpunkt Sehen - möglich.

Das Abitur kann ansonsten nur außerhalb NRWs in Marburg (Blindestudienanstalt) oder in Königs Wusterhausen (Brandenburgische Schule für Blinde und Sehbehinderte) erworben werden.

In den Förderschulen werden die Fächer und Unterrichtsinhalte entsprechend den Grund-und Hauptschulrichtlinien und der Bildungsgänge erteilt.
Welche Schwerpunkte an den Schulen gesetzt werden oder existieren, kann den Schul-Homepages entnommen werden (siehe Schulen).

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